(gültig ab dem 01.02.2020)

§1
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt.
§2
Es finden voraussichtlich 38 Unterrichtsstunden im Jahreszeitraum statt.
§3
Die Anmeldung und Abmeldung sind kostenlos schriftlich zu erfolgen.
§4
Mit der Anmeldung erkennen die Unterschriftsberechtigten die Bedingungen der Musikschule Crescendo an und gehen einen Vertrag ein.
§5
Die Stundenplaneinteilung ist für das ganze Schuljahr verbindlich und kann nur in begründeten Ausnahmefällen mit Einverständnis der Schulleitung geändert werden.
§6
Schüler/innen haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsort oder auf ein bestimmtes Unterrichtsdatum.
§7
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen, beweglichen Ferientagen und in den Schulferien des Landes NRW.
§8
Unterrichtsgebühren sind auch in den Schulferien, Feiertagen und Beweglichen Ferientagen zu entrichten.
§9
Fällt der Unterricht aufgrund der Lehrkraft aus, so ist die Schulleitung ab dem dritten Unterrichtsausfall pro Kalenderjahr berechtigt einen Vertretungslehrer zu benennen oder den Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen (in den Ferien oder am Wochenende). Termine nach Absprache. An bis zu zwei Unterrichtsterminen pro Kalenderjahr ist die Lehrkraft berechtigt, den Unterricht ausfallen zu lassen, ohne dass seitens des Schülers ein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts oder Erstattung der Unterrichtsgebühren entsteht.
§10
Fällt der Unterricht aufgrund des Schülers aus, entfällt der Anspruch auf Nachholung, nur wegen einer längerfristiger Krankheit (ab 3 Wochen) und nach vorlegen der ärztliche Bescheinigung kann nach Absprache mit der Schulleitung der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt ausnahmsweise nachgeholt werden. Unterrichtsausfall wegen Klassenfahrt, Geburtstag, Praktikum, Kommunion usw. wird nicht akzeptiert d.h. nicht vor – oder nachgeholt.
§11
Das Unterrichtshonorar wird in 12 monatlichen Raten gezahlt. Die Raten werden am Ende eines Kalendermonats fällig.
§12
Tarifänderungen werden vor 2 Monaten von der Musikschule bekannt gegeben.
§13
Die fällige Unterrichtsgebühr wird per Einzugsermächtigung am Ende des jeweiligen Monats von Ihrem Konto abgebucht. Voraussichtlich von 27. bis 30. des Monats.
§14
Rückbelastungsgebühren werden von uns weiter berechnet.
§15
Der Unterrichtsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jeweils mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Im Falle fortdauernder schwere Krankheit, die eine Wahrnehmung des Unterrichts unmöglich macht, nach vorlegen der ärtzliche Bescheinigung, steht der Schülerin/dem Schüler ein fristloses Kündigungsrecht zu. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§16
Probezeit:  Nach dem Abschluss eines Unterrichtsvertrages beginnt für die Schülerin/den Schüler die kostenpflichtige Probezeit aus vier Unterrichtseinheiten (1 Monat). Nach Ablauf der 1-monatigen Probezeit erfolgt ein fließender Übergang in den regulären Unterricht. Während der Probezeit kann ohne Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
§17
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres wird die Unterrichtsgebühr ab dem darauf folgenden Monat automatisch auf den Jugendlichen- und Erwachsenentarif umgestellt.
§18
Die Schüler/innen sind auf dem Schulweg nicht durch die Musikschule Crescendo versichert.
§19
Schülervorspiele und Teilnahme im Konzerte rechnen sich nicht zur Unterrichtsstunden und werden von Schüler/innen nicht bezahlt.
§20
Der Wechsel zu einem anderen Kursangebot ist jederzeit zum Anfang des Monats möglich, soweit Plätze vorhanden sind.
§21
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 1. Februar 2020 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle anderen vorausgehenden AGB ihre Gültigkeit.

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